Allgemeine Beförderungsbedingungen
Movati Logistics
Artikel 1 – Definitionen
1.1 Movati Logistics: der Auftragnehmer, ansässig in den Niederlanden.
1.2 Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung bei Movati Logistics aufgibt.
1.3 Vertrag: jede Vereinbarung über die Erbringung von Transport-, Logistik- oder damit verbundenen Dienstleistungen.
1.4 Waren: Alle Artikel, die Movati Logistics vom Kunden oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
2.1 Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Vereinbarungen und Aktivitäten von Movati Logistics.
2.2 Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
Artikel 3 – Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Für den nationalen Straßenverkehr gelten die Allgemeinen Transportbedingungen 2002 (AVC 2002).
3.2 Das CMR-Übereinkommen gilt für den internationalen Straßengüterverkehr.
3.3 Diese Geschäftsbedingungen ergänzen die vorstehend genannten Bestimmungen und lassen zwingende gesetzliche Bestimmungen unberührt.
Artikel 4 – Abschluss des Abkommens
4.1 Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung durch Movati Logistics oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande.
4.2 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 5 – Pflichten des Kunden
5.1 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten.
5.2 Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und für den Transport geeignet sein.
5.3 Der Kunde muss Movati Logistics im Voraus schriftlich über Folgendes informieren:
Gefahrgut
wertvolle Güter
zerbrechliche oder besondere Güter
5.4 Werden solche Eigenschaften nicht oder nicht korrekt gemeldet, trägt der Auftraggeber den gesamten daraus entstehenden Schaden.
Artikel 6 – Durchführung des Transports
6.1 Movati Logistics wird seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
6.2 Lieferzeiten sind Richtwerte und niemals verbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.3 Movati Logistics ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.
6.4 Movati Logistics ist berechtigt, Waren umzuleiten, vorübergehend einzulagern oder anderweitig zu handhaben, wenn die Umstände dies erfordern, ohne für Folgeschäden zu haften.
Artikel 7 – Haftung
7.1 Die Haftung von Movati Logistics ist in allen Fällen auf die Haftungsgrenzen gemäß AVC 2002 oder dem CMR-Übereinkommen beschränkt.
7.2 Die Haftung ist stets auf den vom Versicherer gezahlten Betrag zuzüglich eines gegebenenfalls anfallenden Selbstbehalts begrenzt.
7.3 Movati Logistics haftet niemals für:
indirekter Schaden
Folgeschäden
entgangene Gewinne
entgangene Einsparungen
Geschäftliche Stagnation
7.4 Jede weitere oder höhere Haftung ist ausgeschlossen.
Artikel 8 – Höhere Gewalt
8.1 Höhere Gewalt bezeichnet jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Movati Logistics liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
extreme Wetterbedingungen
Verkehrsbehinderungen
Streiks
Regierungsmaßnahmen
technische Störungen
8.2 Im Falle höherer Gewalt haftet Movati Logistics nicht für Schäden oder Verzögerungen.
Artikel 9 – Gebühren und Zahlung
9.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
9.2 Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen.
9.3 Im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und die außergerichtlichen Inkassokosten.
9.4 Movati Logistics hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Waren, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Artikel 10 – Beschwerden und Ansprüche
10.1 Sichtbare Schäden müssen unverzüglich nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
10.2 Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich gemeldet werden.
10.3 Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zum Verlust jeglichen Anspruchs auf Entschädigung.
10.4 Die Einreichung einer Beschwerde oder eines Anspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Artikel 11 – Aussetzung und Beendigung
11.1 Movati Logistics ist berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
11.2 Sämtliche hieraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Artikel 12 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
12.1 Alle Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
12.2 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Movati Logistics seinen Sitz hat.
Artikel 13 – Schlussbestimmungen
13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
13.2 Die aktuellste Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website von Movati Logistics verfügbar.
Für alle unsere Dienstleistungen gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Movati Logistics.
